+49 451 50 56 27 – 00info@vansped.dePosener Straße 33, D‑23554 Lübeck

AGBs

Ladungssicherung und stückzahlmäßige Übernahme gilt als vereinbart. Dieser Auftrag wird von Ihnen ohne Umladung auf dem direkten Weg Haus/Haus durchgeführt. Falls Lade/Entladetermin, gleich aus welchen Gründen nicht gehalten werden können, oder sonstige Unregelmäßigkeiten zum Auftrag auftreten, sind wir sofort unter der Tel.-.Nr. 0451 505627-00 zu verständigen.

Vansped ist berechtigt, den Transportauftrag bis spätestens 24 Stunden vor Ladebeginn kostenlos zu stornieren.
Bei Gefahrgutverladung gilt als vereinbart, dass das eingesetzte Fahrzeug mit der vorgeschriebenen Ausrüstung gem. GGVSE ausgestattet und der Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen ADR-Bescheinigung ist.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das von Ihnen übernommene Gut oder Teile davon einen erheblichen Wert aufweisen kann und besonderer Aufmerksamkeit und ggfs. Sicherungsmaßnahmen bedarf. Wir weisen auf das Vorhandensein der vollständigen Standard-Sicherheitsausrüstung für Fahrer hin. Dies betrifft insbesondere Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Augenflasche, Warnweste usw. Malusgebühren unserer Kunden und Empfänger, welche aus nicht vollständiger Sicherheitsausrüstung resultieren, werden wir an Sie weiterbelasten.

Im Hinblick auf die Vorschriften des am 07.09.2001 in Kraft getretenen Gesetzes zur Bekämpfung des illegalen Beschäftigung im gewerblichen Güterkraftverkehr (GüKBillBG), den damit verbundenen Kontrollpflichten des Auftraggebers sowie der Bußgeldandrohung für Frachtführer und Auftraggeber bis zu EUR 250.000,00 sichern Sie uns mit der Übernahme des Frachtvertrages verbindlich zu, über die für den Transport erforderlichen Erlaubnisse und Berechtigungen nach den §§ 3 und 6 GÜKG (Erlaubnis, Euro-Lizenz, Drittlandgenehmigung, CEMT-Genehmigung) zu verfügen:

1. Fahrpersonal aus Drittstaaten nur dann einzusetzen, wenn dieses im Besitz einer im Staat Ihres Unternehmenssitzes vorgeschriebenen Arbeitsgenehmigung ist sowie dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal eine amtliche Bescheinigung (Arbeitsgenehmigung oder Negativtest) mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung in deutscher Sprache nach §7b Abs. 1 Satz 2 GÜKG besitzt und auf jeder Fahrt mitführt.

2. Für den Fall der Transportdurchführung ohne eigene Fahrzeuge und eigenes Fahrpersonal nur solche Frachtführer einzusetzen, die die Voraussetzungen des §7b GÜKG zuverlässig erfüllen sowie die Einhaltung dieser Vorschrift durch die ausführenden Frachtführer zu kontrollieren. Die vorstehenden Absätze gelten für ausführende Frachtführer und deren Erfüllungsgehilfen.

3. Für die Beförderung gelten, soweit dieser Ladeauftrag nichts anderes bestimmt, die Bestimmungen des HGB, im grenzüberschreitenden Transport die CMR. Sie sichern uns zu, dass gemäß § 7a des GüKG eine ausreichende Verkehrshaftungsversicherung besteht und eine Bestätigung im Fahrzeug mitgeführt wird. Diese Versicherung muss über eine haftungsauffüllende Deckung bis zu 40 SZR/Kg verfügen. Haftet Vansped gegenüber seinem Kunden mit bis zu 40 SZR/Kg, beschränkt sich Ihre Haftung uns gegenüber ebenfalls auf diesen Betrag.
Dies gilt nicht für CMR – Verkehre.
Ferner sichern Sie uns zu, dass ausreichender Betriebshaftpflicht- einschl. eines ausreichenden Umwelthaftpflichtschutzes und KFZVersicherungsschutz (z.B. Eintarifierung in den entsprechenden gewerblichen Güterkraftverkehr) besteht.

Sie verpflichten sich, bei Durchführung des Ladeauftrags und für die Dauer von sechs Monaten nach dessen Abwicklung und Beendigung unsere Kunden, bei denen Sie durch uns eingesetzt wurden, nicht abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die vorgenannte Verpflichtung haben Sie uns eine Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,00 € zu zahlen.

Sicherheit in der Lieferkette / Bekämpfung von Gefahren des Terrorismus. Wir unterstützen die Behörden in ihren Bemühungen zur Abwehr von Risiken terroristischer Eingriffe in die Lieferkette. Mit Annahme dieses Ladeauftrags verpflichten Sie sich daher zu dem Nachfolgendem:

1. Bei dem für die Auftragsabwicklungen eingesetzten Personal handelt es sich um zuverlässige Mitarbeiter. Es ist sichergestellt, dass sich diese Personen nicht auf einer der Antiterrorlisten der Vereinten Nationen sowie der Europäischen Union gelistet sind.
2. Während der Lagerung, Verladung und Beförderung ist sichergestellt, dass die zur Verfügung gestellten Waren bzw. Ladeeinheiten vor fremden Zugriff geschützt sind.
3. Bei festgestellten Eingriffen in die Transportkette ist sichergestellt, dass der zuständige Sachbearbeiter/in von Vansped davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird.
4. Auch bei Weitergabe der Sendungen / Ladeeinheiten an weitere Subunternehmer ist sichergestellt, dass die Punkte 1 + 3 der Sicherheitserklärung eingehalten werden.

Soweit Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, die diesem Ladeauftrag entgegenstehen, wird der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich widersprochen.

Als Gerichtsstand für alle Beteiligten gilt Lübeck als vereinbart. Wird dem Inhalt dieses Frachtauftrages nicht schriftlich oder per Fax innerhalb einer Stunde nach Zugang dieses Faxschreibens widersprochen, kommt der Frachtvertrag mit dem vorbezeichneten Inhalt unwiderruflich zustande.

Bitte geben Sie uns das Kennzeichen des von Ihnen eingesetzten LKW auf.

Mit freundlichen Grüßen
Vansped Logistics GmbH

Vansped Logistics GmbH
Tel.: +49 451 50 56 27 – 00 E-Mail: info@vansped.de